Das Ambulant Betreute Wohnen für chronisch suchtkranke Menschen in der Stadt Hamm stellt einen weiteren Baustein im Verbund der Netzwerk Suchthilfe gGmbH dar. Es trägt zur Umsetzung des gemeinde-psychiatrischen Grundsatzes "ambulant vor stationär" bei.
Die Hilfe erfolgt auf Grundlage der §§ 53,54 SGB XII im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von einer Behinderung bedrohter Menschen.
Das Ambulant Betreute Wohnen bietet dem betroffenen Menschen Lebenshilfe in der eigenen Wohnung und in seinem sozialen Umfeld an.
Die sozialpädagogische Betreuung wird nach dem individuellen Hilfebedarf gewährleistet.


